Neu-Delhi, die Marktaufsichtsbehörde Sebi schickte am Mittwoch eine Mitteilung an Karvy Stock Broking Ltd (KSBL) und ihren CMD C Parthasarathy, in der sie sie aufforderte, innerhalb von 15 Tagen rund 25 Crore Rupien in einem Fall zu zahlen, in dem es um die Veruntreuung von Kundengeldern durch Missbrauch der Macht von ging Rechtsanwalt.
Die Mitteilung erfolgte, nachdem sie die vom Securities and Exchange Board of India (Sebi) gegen sie verhängte Geldbuße nicht bezahlt hatten.
Im April 2023 schloss Sebi KSBL und Parthasarathy für sieben Jahre vom Wertpapiermarkt aus und verhängte außerdem eine Strafe in Höhe von 21 Crore Rupien gegen sie wegen der Veruntreuung von Kundengeldern durch Missbrauch der dem Maklerunternehmen erteilten Vollmacht.
Im Einzelfall hatte die Aufsichtsbehörde eine Geldstrafe von 13 Crore Rupien gegen KSBL und 8 Crore Rupien gegen Parthasarathy, den Gründer und Geschäftsführer, verhängt.
In ihrer neuen Mitteilung hat die Regulierungsbehörde KSBL und Parthasarathy angewiesen, innerhalb von 15 Tagen Rs 15,21 Crore bzw. Rs 9,36 Crore, einschließlich Zinsen und Beitreibungskosten, zu zahlen.
Im Falle der Nichtzahlung der Gebühren wird die Marktaufsichtsbehörde den Betrag durch Pfändung von Bankkonten sowie durch Pfändung und Verkauf des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Unternehmen eintreiben. Außerdem drohe Parthasarathy eine „Verhaftung und Inhaftierung im Gefängnis“.
Der Fall bezieht sich auf die massive Mobilisierung von Vermögenswerten durch KSBL, gefolgt von der Beschaffung riesiger Mittel von Finanzinstituten, indem die von den Kunden mobilisierten Wertpapiere mit dem Versprechen verwendet werden, ihnen Zinsen zu zahlen.
Diese Gelder wurden zweckentfremdet und an mit KSBL verbundene Unternehmen umgeleitet, wodurch das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Abwicklung der Wertpapiere und Gelder mit den Kunden gemäß den behördlichen Anweisungen nicht nachkam.
In ihrer im April letzten Jahres erlassenen Anordnung stellte die Regulierungsbehörde fest, dass KSBL Gelder beschaffte, indem es Wertpapiere von Kunden verpfändete und die ihr von ihren Kunden erteilten Vollmachten (PoA) missbrauchte. Darüber hinaus wurden die Gelder von KSBL an seine Konzerngesellschaften umgeleitet, wodurch gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde.
Die Mitteilung erfolgte, nachdem sie die vom Securities and Exchange Board of India (Sebi) gegen sie verhängte Geldbuße nicht bezahlt hatten.
Im April 2023 schloss Sebi KSBL und Parthasarathy für sieben Jahre vom Wertpapiermarkt aus und verhängte außerdem eine Strafe in Höhe von 21 Crore Rupien gegen sie wegen der Veruntreuung von Kundengeldern durch Missbrauch der dem Maklerunternehmen erteilten Vollmacht.
Im Einzelfall hatte die Aufsichtsbehörde eine Geldstrafe von 13 Crore Rupien gegen KSBL und 8 Crore Rupien gegen Parthasarathy, den Gründer und Geschäftsführer, verhängt.
In ihrer neuen Mitteilung hat die Regulierungsbehörde KSBL und Parthasarathy angewiesen, innerhalb von 15 Tagen Rs 15,21 Crore bzw. Rs 9,36 Crore, einschließlich Zinsen und Beitreibungskosten, zu zahlen.
Im Falle der Nichtzahlung der Gebühren wird die Marktaufsichtsbehörde den Betrag durch Pfändung von Bankkonten sowie durch Pfändung und Verkauf des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Unternehmen eintreiben. Außerdem drohe Parthasarathy eine „Verhaftung und Inhaftierung im Gefängnis“.
Der Fall bezieht sich auf die massive Mobilisierung von Vermögenswerten durch KSBL, gefolgt von der Beschaffung riesiger Mittel von Finanzinstituten, indem die von den Kunden mobilisierten Wertpapiere mit dem Versprechen verwendet werden, ihnen Zinsen zu zahlen.
Diese Gelder wurden zweckentfremdet und an mit KSBL verbundene Unternehmen umgeleitet, wodurch das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Abwicklung der Wertpapiere und Gelder mit den Kunden gemäß den behördlichen Anweisungen nicht nachkam.
In ihrer im April letzten Jahres erlassenen Anordnung stellte die Regulierungsbehörde fest, dass KSBL Gelder beschaffte, indem es Wertpapiere von Kunden verpfändete und die ihr von ihren Kunden erteilten Vollmachten (PoA) missbrauchte. Darüber hinaus wurden die Gelder von KSBL an seine Konzerngesellschaften umgeleitet, wodurch gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde.